Barrierefreie Website Checkliste: 25 Schritte zur BITV 2.0 / zum BFSG
Informationen zum Artikel

Autor: Dmitry Dugarev
Bereite Deine Website optimal auf die BFSG / BITV 2.0 vor: Entdecke die 25-Schritte-Checkliste für barrierefreie Websites, um den Anforderungen gerecht zu werden.

Einführung
Die Barrierefreiheit Deiner Website ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch ein Zeichen von Inklusion und Benutzerfreundlichkeit.
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das fordert, dass digitale Angebote für alle Menschen zugänglich sein müssen.
Damit Du den Anforderungen gerecht wirst, habe ich eine umfassende 25-Schritte-Checkliste erstellt, die Dir hilft, Deine Website barrierefrei zu gestalten und BFSG-konform zu machen.
Falls Du eine ausführliche Version als PDF möchtest, mit allen 55 Prüfpunkten nach WCAG 2.2 und Vorlagen, schau mal hier vorbei:
[PDF] BFSG-Checkliste von Barrierenlos℠: 55 Prüfpunkte nach WCAG 2.2

Wenn Du wissen willst, wie Barrierefreiheit funktioniert, dann schau Dir meinen Artikel an:
Barrierefreie Website Pflicht: Das sollst Du bis 2025 wissen!
Und jetzt das Wichtigste – die Checkliste.
Die 25-Schritte-Checkliste zur barrierefreien Website
Webseitenstruktur und Layout
- Eindeutige Seitentitel: Stelle sicher, dass jede Seite einen einzigartigen und aussagekräftigen Titel hat.
- Kontrastverhältnis: Achte auf ein ausreichendes Kontrastverhältnis zwischen Text und Hintergrundfarben (mind. 4,5:1).
- Abschnittsüberschriften: Strukturiere Deinen Inhalt klar mit Überschriften (H1, H2, H3 etc.).
- Farbgebrauch: Farben sollten nicht allein zur Informationsübermittlung oder zur Kennzeichnung von Aktionen verwendet werden.
- Zeitbegrenzungen: Inhalte sollten keine Zeitbegrenzung haben, um allen Nutzern ausreichend Zeit zur Nutzung zu geben.
Bilder
- Alt-Text für Bilder: Jedes Bild sollte eine genaue Beschreibung im Alt-Text haben.
- Vermeidung von Text-Only-Bildern: Nutze keine Bilder, die ausschließlich Text enthalten.
- Tabellenbeschreibung: Tabellen sollten einen beschreibenden Alt-Text enthalten, der den Inhalt oder die Daten erklärt.
Videos und Medien
- Transkripte: Für alle Audio- und Videoinhalte sollten schriftliche Transkripte verfügbar sein.
- Untertitel: Alle Videos (einschließlich Livestreams) müssen mit Untertiteln versehen sein.
- Kontrolle über Medieninhalte: Medieninhalte sollten pausierbar sein. Der Nutzer muss die Kontrolle haben können.
Animationen
- Keine schnellen Blitzeffekte: Der Inhalt darf nicht mehr als dreimal pro Sekunde blinken oder blitzen, um Nutzer mit lichtempfindlicher Epilepsie zu schützen.
- Stoppfunktion für Animationen: Nutzer sollten in der Lage sein, blinkende oder flackernde Inhalte zu stoppen.
Navigation
- Einheitliche Kopfzeilen-Navigation: Alle Seiten sollten dieselbe Kopfzeilen-Navigation aufweisen, um Konsistenz zu gewährleisten.
- Breadcrumb-Navigation: Implementiere eine Brotkrumen-Navigation, um den Nutzerweg nachvollziehbar zu machen.
- Klarer Seitenaufbau: Alle Bereiche der Website sollten über Tastaturnavigation erreichbar sein.
- Dropdown-Funktionalität: Dropdown-Menüs müssen auch mit der Tastatur zugänglich sein.
- Keine Tastaturfallen: Vermeide Sackgassen, aus denen Nutzer nicht mit der Tastatur herausnavigieren können.
Texte
- Manuelle Vergrößerung: Der Text muss sich um 200 % vergrößern lassen, ohne an Funktionalität zu verlieren.
- Kontrast bei kleinem Text: Stelle sicher, dass kleiner Text ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 aufweist.
- Kontrast bei großem Text: Für größeren Text ist ein Kontrastverhältnis von mindestens 3:1 erforderlich.
Sonstiges
- Inhalte mehrfach zugänglich: Inhalte sollten auf verschiedene Weise zugänglich sein, ohne dass Informationen verloren gehen.
- Klarer Linktext: Links sollten klare und handlungsorientierte Texte haben, anstatt vager Bezeichnungen wie „hier klicken“.
- Barrierefreiheitserklärung: Eine dokumentierte Barrierefreiheitserklärung sollte auf der Website verlinkt sein.
- Meldemöglichkeit für Barrieren: Nutzer sollten eine einfache Möglichkeit haben, Barrieren auf der Website zu melden.
Fazit
Die Barrierefreiheit Deiner Website ist mehr als nur eine gesetzliche Anforderung – sie ist ein wesentlicher Bestandteil eines inklusiven und benutzerfreundlichen Webauftritts.
Mit dieser 25-Schritte-Checkliste hast Du nun einen umfassenden Leitfaden, um sicherzustellen, dass Deine Website für alle Nutzer zugänglich ist.
Doch Barrierefreiheit ist ein kontinuierlicher Prozess, der Nutzertests und sonstige laufende Maßnahmen erfordert.
Wenn Du tiefer in das Thema eintauchen oder eine individuelle Beratung benötigst, stehe ich Dir gerne zur Verfügung.
Buche ein 1:1-Beratungsgespräch mit mir, und wir erarbeiten gemeinsam eine maßgeschneiderte Strategie für Deine barrierefreie Website und mehr.
Häufig gestellte Fragen
Wie gestalte ich meine Website barrierefrei?
Um Deine Website barrierefrei zu gestalten, achte auf eine klare Struktur mit verständlichen Überschriften und gutem Kontrast zwischen Text und Hintergrund.
Verseh alle Bilder mit beschreibenden Alt-Texten und stelle sicher, dass die Seite per Tastatur navigierbar ist. Formulare sollten gut beschriftet und einfach auszufüllen sein.
Biete für Multimedia-Inhalte Untertitel oder Transkripte an und vermeide blinkende Inhalte.
Teste die Barrierefreiheit regelmäßig mit Tools und durch Usability-Tests, um sicherzustellen, dass Deine Website für alle Nutzer zugänglich ist.
Wann ist eine Website barrierefrei?
Eine Website ist barrierefrei, wenn sie laut BITV 2.0 für alle Nutzer zugänglich und nutzbar ist.
Dies bedeutet, dass sie klare Strukturen, ausreichenden Kontrast und Alt-Texte für Bilder bietet, vollständig per Tastatur navigierbar ist und verständliche, gut strukturierte Inhalte hat.
Zudem muss sie auf verschiedenen Geräten und mit assistiven Technologien funktionieren.
Untertitel für Multimedia-Inhalte sowie die Vermeidung von blinkenden Elementen sind ebenfalls erforderlich.
Regelmäßige Tests stellen sicher, dass die Barrierefreiheit kontinuierlich gewährleistet bleibt.
Wie testet man, ob eine Website oder Anwendung barrierefrei ist?
Verwende Screenreader, Tastaturnavigationstests und automatisierte Prüfwerkzeuge, um die Barrierefreiheit zu überprüfen.
Wer ist zur Erstellung barrierefreier Websites verpflichtet?
Ab dem 28. Juni 2025 werden alle öffentlichen Stellen und private Unternehmen zur Barrierefreiheit ihrer digitalen Angebote nach BFSG verpflichtet.