IT-Compliance: Rechtsfragen rund um Deine Website verständlich erklärt
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Autor: Dmitry Dugarev
Hi und willkommen in der Kategorie IT-Compliance!
Deine Website läuft, die ersten Anfragen kommen rein. Und dann liest Du plötzlich irgendwo „BFSG“, „DSGVO“ oder „Barrierefreiheitspflicht“.
Sofort steht eine Frage im Raum: Betrifft mich das überhaupt?
Genau darum geht es hier. Ich nehme mir konkrete Rechtsfragen aus dem Website-Alltag vor, lese die Gesetzestexte und übersetze sie in eine Sprache, die Du auch ohne Jurastudium verstehst.
In dieser Kategorie bekommst Du keine Paragraphen-Wüste, sondern Fragen aus der Praxis, die ich Schritt für Schritt am Gesetzestext entlang durchprüfe.
Warum ich über IT-Compliance schreibe
Ich habe 6 Jahre in der Cybersecurity gearbeitet, bei Deloitte, BDO und der Nord/LB, und Cybersecurity im Master studiert. Dabei hatte ich viel mit Datenschutz zu tun.
Und ich habe gelernt: Rechtliche Anforderungen an Websites sind selten schwarz-weiß.
Warum?
Weil die Antwort auf „Gilt das für mich?“ oft an einzelnen Begriffen hängt. Was genau ist eine „Dienstleistung“? Wann ist etwas eine „wirtschaftliche Tätigkeit“? Und ab wann gilt ein Unternehmen als Kleinstunternehmen?
Wer diese Begriffe falsch einordnet, wiegt sich entweder in falscher Sicherheit oder macht sich unnötig verrückt. Beides willst Du vermeiden.
Deshalb beantworte ich in dieser Kategorie Fragen wie:
- Fällt mein Angebot unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), auch wenn es für Verbraucher kostenlos ist?
- Welche Rolle spielt es, wer am Ende bezahlt?
- Welche Ausnahmen sieht das Gesetz vor?
Denk daran: Meine Artikel ersetzen keine Rechtsberatung. Sie helfen Dir aber, Deine Situation einzuordnen und die richtigen Fragen zu stellen. Wenn Du bei Deinem Fall unsicher bist, hol Dir rechtlichen Rat.
Was Dich in diesem Bereich erwartet
Die Kategorie ist noch klein. Aktuell findest Du hier einen ausführlichen Artikel:
- Fällt ein kostenloses Vermittlungsformular unter das BFSG?: Du bringst über ein Formular Verbraucher und Dienstleister zusammen, und zahlen tun nur die Dienstleister? Dann lies diesen Artikel, bevor Du Dich auf „ist doch kostenlos“ verlässt.
Was Du aus dem Artikel mitnimmst
- Geltungsbereich: Das BFSG gilt für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, die nach dem 28. Juni 2025 für Verbraucher erbracht werden (§ 1 Abs. 3 BFSG).
- Dienstleistung: Laut EU-Dienstleistungsrichtlinie wird eine Dienstleistung „in der Regel“ gegen Entgelt erbracht. Auch ein Gratis-Formular kann dazugehören, wenn Dienstleister dafür zahlen und am Ende entgeltliche Verbraucherverträge entstehen.
- Wirtschaftliche Tätigkeit: Entscheidend ist, ob Leistungen am Markt angeboten werden, egal ob mit Gewinn. Sogar gemeinnützige Organisationen können wirtschaftlich tätig sein.
- Ausnahme: Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten, sind nach § 3 Abs. 3 BFSG von den Pflichten befreit. Im Artikel erkläre ich Dir, welche Grenzen dafür gelten.
Verwandte Themen aus anderen Kategorien
IT-Compliance hört nicht an Kategoriegrenzen auf. Diese Artikel stehen woanders, passen aber genau zu Deinen Compliance-Fragen:
- IP-Adresse als personenbezogene Daten: Was sagen die DSGVO und der BGH dazu?: Jeder Seitenaufruf übermittelt eine IP-Adresse an Deinen Server. Lies diesen Artikel, wenn Du wissen willst, wann das nach Art. 4 DSGVO und den Urteilen von BGH und EuGH als personenbezogenes Datum gilt.
- BFSG Bußgeld: Was 2025 wirklich droht (Analyse): Wenn Du wissen willst, was bei Verstößen passiert. Ich gehe darin § 37 BFSG durch, zeige typische Verstöße und die Rolle der Marktüberwachungsbehörde.
- Website Anforderungskatalog: 10 Must-Haves für jede Website: Hier findest Du „barrierefrei“ und „datenschutzkonform“ als zwei der zehn Anforderungen, inklusive Cookie-Banner, Datenschutzerklärung und Verschlüsselung per SSL bzw. HTTPS.
Übrigens: Barrierefreiheit ist nicht nur in der EU ein Rechtsthema. In den USA spricht man von ADA-Website-Compliance.
Du weißt noch gar nicht, ob das BFSG Dich betrifft? Dann mach zuerst den kostenlosen BFSG-Relevanzcheck von Barrierenlos℠. Betreibst Du ein Vermittlungs- oder Anfrageformular, lies danach direkt den Artikel zum Vermittlungsformular.
Für wen diese Kategorie besonders wichtig ist
- Betreiber von Vermittlungsportalen, die Verbraucher über ihre Website mit Dienstleistern verbinden
- Geschäftsführer von KMU, die wissen wollen, ob sie unter das BFSG fallen oder eine Ausnahme greift
- Marketing-Verantwortliche, die Formulare, Tracking und Datenschutz auf der Website verantworten
- Web-Entwickler und Agenturen, die ihren Kunden erklären müssen, welche Pflichten eine Website erfüllen muss
Wenn Du eine Website betreibst, über die Verbraucher Anfragen stellen oder Verträge anbahnen, bist Du hier genau richtig.
Was Du als Nächstes tun solltest
Gesetzestexte auswendig lernen musst Du dafür nicht. Geh am besten der Reihe nach vor:
- Klären, ob Du betroffen bist: Prüfe mit dem BFSG-Relevanzcheck von Barrierenlos℠, ob das BFSG für Dein Unternehmen gilt.
- Deinen Fall einordnen: Lies den Artikel zum Vermittlungsformular und gleiche die Kriterien mit Deinem Geschäftsmodell ab.
- Deine Website prüfen: Gilt das BFSG für Dich, hilft Dir die BFSG-Checkliste von Barrierenlos℠ beim ersten Selbst-Check. Oder Du lässt Deine Website mit einem Audit von Barrierenlos℠ auf Herz und Nieren prüfen.
Und falls Du Deine Situation lieber direkt mit mir durchsprechen möchtest, buche Dir gerne ein kostenloses Erstgespräch bei Barrierenlos℠ oder einen Termin direkt in meinem Kalender.
So erkennst Du, welche Fragen für Deine Website wirklich zählen und wo Du genauer hinschauen solltest.
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